Kunst und Steuern

Kunstkauf wird emotionell entschieden, aber rationell gerechtfertigt. Dabei sind nicht nur die Investition in den Vermögenswert Kunst, seinen Werterhalt oder –steigerung, sondern auch steuerliche Aspekte zu berücksichtigen.

Kunstwerke können nur unter bestimmten Bedingungen steuerlich geltend gemacht werden. Für Kunstwerke anerkannter Künstler muss die Wertsteigerung, sofern eine nachweislich erfolgt, in künftigen Jahren bei der Steuererklärung angegeben werden. Besondere Regelungen gelten im Erbfall.
Ist ein Picasso-Gemälde steuerlich absetzbar?
Der letzte spektakuläre Verkauf eines Picasso-Gemäldes, „Les Femmes d’Alger“ von 1955, wurde 2015 bei Christie’s in New York für mehr als 160 Millionen US-Dollar zugeschlagen. Unter steuerlichen Aspekten wäre ein solcher Erwerb für einen Käufer aus Deutschland nicht sinnvoll. Kunstwerke im obersten Preissegment werden nicht vom Finanzamt als Betriebskosten akzeptiert. Weltweit bedeutende Künstlers wie Picasso, die auch Steuerbeamten bekannt sind, gelten als spekulativer Vermögenswert, dessen Wertsteigerung in künftigen Jahren vermutet wird. Das gilt nur bei hochpreisigen Werken eines Künstlers und nicht bei Grafiken beispielsweise, die unter 5.000 Euro netto kosten.